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Brauche ich eigentlich einen Makler?

Die wenigsten Vermietungserfolge auf dem Berliner Immobilienmarkt lassen sich ohne fachkundige Begleitung realisieren. Wenn Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen Ihr Eigentum oder das Ihnen zur Verwaltung anvertraute Eigentum in Berlin zu vermieten und Sie unsicher sind ob Sie dafür die Hilfe unserer Immobilienprofis benötigen, beantworten Sie sich bitte folgende essenzielle Fragen...

Haben Sie eine gute Immobilienspezifische Ausbildung? Sind Sie in Ihrer täglichen Arbeit beschäftigt mit den Regelungen im deutschen Mietrecht und Gewerbemietrecht? Was uns da an Inhalten in einigen Mietverträgen so unterkommt, können wir manchmal selbst nicht glauben. In den Zeiten wo Rechtsdienstleister auf Erfolgsbasis Mietverhältnisse auf Ihre Schwachstellen hin überprüfen, sollten keine Angriffsflächen geboten werden. Viele Vermieter und auch Hausverwaltungen haben hier bereits kostspielige Erfahrungen gemacht.

Können Sie die zu erreichende aber zulässige Miete richtig einschätzen? Liegt Ihnen ein aktuelles Gutachten vor oder sind Sie selbst Sachverständiger? Ortsübliche Vergleichsmiete anwenden? Mietpreisbremse, strafbare Mietpreisüberhöhung, Wucher? Haben Sie Zugang zu Vergleichsdaten? Viele Eigentümer oder Verwalter kennen die relevanten Ausstattungsmerkmale der Mietsache nicht, und bieten hier wieder Angriffsflächen für Rechtsdienstleister.

Haben Sie die Zeit, die Ressourcen und die Geduld? Der Vermietungsprozess in Berlin dauert für eine Wohnung derzeit wenige Wochen,  für ein Haus oder Gewerbeflächen etwas mehr, abhängig von der Attraktivität des Angebots. Dennoch stecken in jedem Prozess mindestens 25 Arbeitsstunden und Geld fürs Marketing. Haben Sie die Zeit sich um die Interessenten und die Besichtigungen zu kümmern? Haben Sie Zeit für die Telefonate, die E-Mails, die Auswertung der Unterlagen und wissen Sie worauf es bei der Auswahl ankommt?

Haben Sie Erfahrung in der Vermietung? Bitte nicht vorschnell ja sagen, weil Sie fünf Folgen mieten, kaufen, wohnen gesehen haben. Das bringt Sie hier leider nicht nach vorne. Wissen Sie wie man welche Zielgruppen anspricht? Haben Sie ein entsprechendes Netzwerk? Welcher Interessent passt in die vorhandenen Strukturen und können Sie dies herausfiltern? Welche Unterlagen werden benötigt? Haben Sie die richtigen Instrumente um Begehrlichkeiten zu wecken?

Wenn Sie hier die Fragen mehrheitlich mit einem Nein beantwortet haben, dürfte Ihnen selbst klar geworden sein, das Sie ohne uns aller Wahrscheinlichkeit nach mehr Geld und Zeit verpulvern, als einsparen. Die zwei Personen, die hier mehrheitlich und wahrheitsgemäß mit Ja antworten konnten, werden wohl steuerliche oder zeitliche Gründe haben, uns trotzdem zu beauftragen!!!


Apropos Steuer. Vermieter können die Maklerprovision steuerlich geltend machen.
Kauf mit anschließender Vermietung: Falls Sie eine Immobilie kaufen und anschließend vermieten, ist die von Ihnen getragene Maklercourtage Teil der sogenannten Anschaffungsnebenkosten des Objektes. Sie dürfen zusammen mit den eigentlichen Anschaffungskosten über die Zeit abgeschrieben werden und mindern so Ihre steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Vermietung Bestand: Die angefallene Maklerprovision kann bei der Steuer im Rahmen der Vermietungseinkünfte gewinnmindernd angesetzt werden. Vermietung von Privat: Die angefallene Maklerprovision kann bei der Einkommensteuererklärung zusammen mit den anderen Werbungskosten geltend gemacht werden.

 

 

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