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ortsübliche Vergleichsmiete feststellen lassen 

Können Sie die zu erreichende aber zulässige Miete richtig einschätzen? Muss die ortsübliche Vergleichsmiete angewendet werden? Was ist bei der Neuvermietung zu beachten? 

Viele Investoren, Eigentümer oder Verwalter kennen die relevanten Ausstattungsmerkmale ihrer Mietsache nicht, weil sie diese nie betreten haben oder können nicht richtig einschätzen, welche Merkmale den Wohnwert erhöhen und welche ihn tatsächlich mindern.

Unsere Sachverständigen prüfen vor Ort alle relevanten Merkmale der Mietsache und ermitteln die konkrete ortsübliche Vergleichsmiete nach dem aktuellen Mietspiegel der Stadt Berlin, auf den Cent genau.  

Zu dem mit einer Fotodokumentation gestützten Gutachten,  erhalten Sie  Informationen über die genauen Grenzwerte bei der Miete durch gesetzliche Vorgaben und Beschränkungen für Ihr Objekt und wertvolle Hinweise darauf, ab welchem Betrag die verlangte Miete überhöht und noch eine Ordnungswidrigkeit darstellt und  ab wann diese  sogar strafrechtliche Konsequenzen hat. In den Zeiten wo Rechtsdienstleister auf Erfolgsbasis Mietverhältnisse auf Ihre Schwachstellen hin überprüfen, sollten Sie also keine Angriffsflächen bieten.

!!! Auf Grund der hohen Nachfrage und der begrenzten Kapazitäten, können wir Ihnen diese Dienstleistung derzeit nur in Verbindung mit einem qualifizierten-Makler-Allein-Auftrag/Wohnraum vermieten/Berlin, als zu buchbare Leistung (+ 0,4 MM) anbieten. 


... wie soll es weitergehen ???

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